Schutzhundausbildung
Es ranken sich immer wieder viele Fragen um die Schutzhundausbildung, z.B.:
• Wird der Hund beim Schutzdienst "scharf gemacht"?
• Was genau passiert eigentlich beim Schutzdienst?
• Kann auch mein Hund ein Schutzhund werden?
In den Hundesportvereinen wird ausnahmslos Schutzhundausbildung im sportlichen Sinne betrieben.
Grundsätzlich müssen wir feststellen, dass beim Schutzdienst im sportlichen Sinne kein Hund scharf gemacht wird. Der Sporthund wird ausschließlich auf das Beuteobjekt, nämlich den "Schutzdienstarm" fixiert, dabei handelt es sich um eine Attrappe, die im Alltagsgeschehen nicht vorkommt. Im Gegensatz dazu erhält ein Diensthund, beispielsweise der Polizei, eine "Mann-Ausbildung".
Die Masse aller Verhaltensweisen des Hundes lassen sich den vier großen Motivationen zuordnen, die den klassischen Trieben entsprechen.
Dieses sind:
Nahrungsaufnahme - Fortpflanzung - Angriff - Flucht
Nahrungsaufnahme
Angriff
Flucht
Beuteverhalten
Aggressionsverhalten
Meideverhalten
Die Verhaltensweisen der Fortpflanzung werden für die Schutzhundausbildung nicht genutzt.
Sicherlich haben Sie mit Ihrem Hund schon einmal Stöckchen oder Ball gespielt und Ihr Tier hatte große Freude daran, hinter diesen Gegenständen herzulaufen, sie einzufangen und anschließend zu apportieren. Die Bewegung (z.B. eines Spielzeugs) weg vom Hund ist der spezifische Reizauslöser für sein Beuteverhalten. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich bei dem Beuteobjekt um ein Stöcken, ein Ball oder um den so genannten Schutzdienstärmel handelt. Dieses Verhaltensrepertoire des Hundes ist natürlich und vorprogrammiert. Kann der Hund sein Beuteverhalten nicht ausleben, fehlt ihm ein wesentlicher Teil der artgerechten Haltung.
Und was ist mit der Aggression? Auch sie ist der natürliche Trieb eines jeden Hundes. Daher ist es die Aufgabe des Hundeführers, das Aggressionsverhalten seines Tieres zu kontrollieren, damit es nicht zu unerwünschtem Verhalten kommt.
Während der Schutzhundausbildung
bekommt der Hund nicht immer seine Beute, das ruft Frustration hervor, auf die er mit aggressivem Verhalten reagiert.
Der Schutzdiensthelfer stellt hier einen Kontrahenten dar, mit dem der Hund um seine Beute kämpft. Wie in der Natur bedient sich der Hund dabei einer Reihe von Verhaltesweisen, wie beispielsweise Drohgebärden und Imponiergehabe.
Das Verbellen des Schutzdiensthelfers ist z.B. eine solche Drohgebärde. Insgesamt ist der Schutzdienst ein ritualisierter Kampf zwischen Hund und Helfer.
Eine weitere Anforderung an den Schutzhund stellt der dritte Triebbereich, das Meideverhalten, dar.
Hier lernt der Hund, ein für ihn angenehmes Verhalten auf Kommando des Hundeführers zu unterlassen (auslassen der Beute; des Ärmels). Er muss also in Konfliktsituationen gehorchen und sich den Kommandos seines "Rudelführers", also Ausbilders, absolut unterwerfen.
Insgesamt wird bei der Ausbildung zum Schutzhund sehr viel Wert auf den Wechsel zwischen den einzelnen Trieben gelegt.
Gehorsam, Nervenstärke und Selbstbeherrschung des Hundes werden in Belastungssituationen immer wieder überprüft.
Aus diesen gewonnenen Erkenntnissen resultiert, dass nicht jeder Hund für die Ausbildung zum Schutzhund geeignet ist.
Es kommen nur solche Hunde in Frage, die ein normales Sozialverhalten, ein ausgeglichenes Wesen, Nervenstärke und Gehorsam bewiesen haben. Um diese Anforderungen sicher zu stellen ist jeder Schutzhundprüfung eine Begleithundprüfung vorgeschaltet.
Die Schutzhundausbildung gliedert sich in die folgenden drei Disziplinen:
A. Fährte (siehe Fährtenhundausbildung)
B. Unterordnung (siehe Begleithundausbildung)
C. Schutzdienst (siehe oben)
Wir bieten Ihnen in unserer Ortsgruppe genau das an.
Falls Sie Interesse zur Teilnahme an einer Schutzhundprüfung nach der aktuellen Prüfungsordnung des Vereins für das Deutsche Hundewesen haben, dann setzen Sie sich mit unseren Ansprechpartnern in Verbindung. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Hier finden Sie den Leitfaden für die Internationalen Gebrauchshundprüfungen (IGP) und die internationale Fährtenhundprüfung (IFH) der FCI
gültig ab 01. Januar 2019.